- Regelung für den Aufenthalt
- Reglement für Tierhalter in unserer Anlage
- Strandreglement des Camping-Village
- Allgemeine Schwimmbadordnung
TITEL I – Grundlegende Bestimmungen
1. Besitz und Gegenstand der Regelung – Der Campingplatz Cavallino ist von der Gesellschaft Baia Camping Village srl, geleitet und haben ihren legalen Sitz in Salò (Brescia) Piazza Vittorio Emanuele II, 31, Steuernummer (Partita IVA / Codice Fiscale) 03065190989, im Folgenden nur BCV, genannt. Sie bietet ihren Gästen eine Dienstleistung für einen Aufenthalt – den regionalen Gesetzen folgend in denen die Anlagen ihren Sitz haben.
TITEL II – Verfahren
PUNKT I – Dienstleistung
ABSCHNITT I – Zugelassene Personen
2. Zugang – Die Dienstleistung kann nur von Gruppen von mindestens zwei bis maximal 6 Personen in Anspruch genommen werden. Außerdem kann die Dienstleistung auch an andere Gruppen ausgebreitet werden wenn diese die vorliegende Regelung respektieren. Wenn keine Familien Gruppe vorhanden ist, nimmt sich die Leitung das Recht Gruppen mit Personen unter 25 Jahren in einen speziell dafür vorgesehenen Teil der Anlage, unterzubringen.
3. Besucher – Unsere Kunden können Besucher in der Anlage empfangen. Der Zutritt ist nur während der Öffnungszeiten des Empfangs-Büros der Anlage erlaubt und ist kostenpflichtig. Es sind keine unbegleitete Minderjährige Besucher erlaubt. Die volljährigen Begleitpersonen sind für den Minderjährigen verantwortlich und haften für diese sowohl für BCV aber auch gegen Dritte.
ABSCHNITT II – Buchung und Aufenthaltsdauer
4. Reservierungs – Einschränkungen – Buchung erfolgt ausschließlich durch den Touroperator CVMI srl – Baia Holiday – bis auf einige Sonderangebote von Seiten der BCV. Entnehmen sie die Reservierungsverordnungen dem Katalog und der Web-Seite von Baia Holiday.
5. Ausschlüsse – BCV behält sich das Recht vor, Personen – die nicht die Verordnung befolgen oder ihr nicht gerecht sind – als unerwünscht zurück zuweisen.
PUNKT II: Check
6. Anreise und Anmeldung – Der Empfang unserer Gäste und die Anmeldeformalitäten erfolgt in unseren Empfangsbüros und ausschließlich während den Öffnungszeiten, die in jeder Anlage aushängen. Bei der Anmeldung muss jeder Kunde und deren Besucher persönliche Daten nennen. Falls später Änderungen betreffs Personen, Dienstleistung, Besucher und dergleichen auftreten, müssen diese umgehend im Empfangsbüro gemeldet werden. Wird innerhalb einer Gruppe eine unangemeldete Person festgestellt, wird diese verpflichtet den Aufenthalt vom ersten Tag der Anmeldung der Gruppe zu zahlen, der sie zugehört.
7. Zuweisung der Wohneinheiten – Stellplätzen (Kunden „Villaggio“ und „Campingplatz“). Jeder Kunde hat die Pflicht die Wohneinheit oder den Stellplatz zu belegen, der ihm im Empfangsbüro zugewiesen wurde oder er muss auf einen Bedienstenten warten, der ihn an den Platz begleitet. Das Belegen eines nicht zugewiesenen Stellplatzes ist nur gestattet wenn dies von der Direktion schriftlich genehmigt und in einer neuen Anmeldung bestätigt wird.
PUNKT III: Check – out
8. Abreise – Der Kunde muss am Tag seiner Abreise folgende Zeiten für die freie Übergabe beachten:
– Stellplatz mit Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt bis max. 10.00 Uhr;
– Wohneinheit (Mobil Haus oder Bungalow) bis max. 9.00 Uhr.
9. Bezahlung – Die Zahlung aller Dienstleistungen für die nicht Sofort-Zahlung Pflicht ist, müssen ausdrücklich in den Kassenstunden erfolgen. Die Begleichung der Rechnung muss am Vortag der Abreise erfolgen es sei denn, das Vorauszahlung von der Leitung ausgemacht wurde. Der Kunde ist verpflichtet bei Ausfahrt am Abreisetag, den Zahlungsbeleg dem Kontroll-Personal zu zeigen.
10. Kaution – Es kann sein das wir unsere Kunden der Mobil-Häusern oder Bungalow bei Anmeldung um Hinerlegung einer Kaution bitten. Diese Kaution dient eventuelle Schäden an den Häusern oder Ausstattungen zu decken. Diese Kaution wird bei Abreise wieder zurück erstattet es sei denn, dass sich die Leitung das Recht nimmt bei eventuellen schweren Schäden einen Beitrag zu fordern.
TITEL III – Verhaltensregeln für Kunden und deren Gäste/Besucher
PUNKT I: Verbote
11. Respekt für Vegetation – Es ist verboten jeglichen Einfluss auf die Vegetation der Anlage zu nehmen.
12. Anzünden von Feuern – Es ist strikt verboten offenen Feuer jeder Art auf dem gesamten Gelände der Anlage an zu zünden. Dies erfolgt auf Anordnung der örtlichen Behörden für die Erhaltung des Gemeingutes. Gaskocher auf den Stellplätzen müssen mit einem Mindestabstand von 1m von der Vegetation aufgestellt werden. Grillen ist nur mit Gas- und Elektrische Geräte erlaubt
13. Müllentsorgung – Es ist verboten jede Art von Abfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren. Befolgen sie Anordnungen der Müll-Trennung. Es ist verboten Flüssigkeiten jeder Art außerhalb der dafür Vorgesehenen Entleerungsstellen zu gießen – dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Wohnwagen.
14. Nutzung von Elektrokabel und -Geräten – Es ist verboten Durchgänge, Strassen und gemeinnützige Flächen mit Stromkabel einzuschränken oder zu behängen. Es ist ebenso verboten Stromkabel an Bäumen und Sträuchern zu befestigen. Unser Personal ist berechtigt jederzeit und ohne Ankündigung nicht ordnungsgemäß verlegte Kabel zu entfernen. Dies gilt auch wenn die Kabel nicht normgerecht sind.
15. Verhaltensregel – Es ist verboten Verhaltensweisen einzunehmen, die die öffentliche Ruhe innerhalb der Anlage und auch am Strand vor der Anlage stören könnten. In den Ruhezeiten, die öffentlich Aushängen, ist es verboten Campingartikel auf- oder abzubauen, mit lauter Stimme zu sprechen, mechanische Geräte zu benutzen und Lärm zu erzeugen. Die Leitung kann auf eigener Diskretion für die Animation Ausnahmen gestatten. Auf der gesamten Anlage gilt Verbot für Topless oder FKK. Außerdem ist es verboten nackte Kinder in den Bazar, dem Market, ins Restaurant oder an die Bar zu bringen.
16. Haustiere – Im Innern der Anlage ist der Zutritt für Haustiere erlaubt. Über die Haltung von Haustieren geben die entsprechenden, aufgeführten Reglemente Auskunft.
17. Änderungen am Stellplatz – Es ist verboten die Beschaffenheit der Stellplätze zu ändern es sei denn das diese dienen, den Wetterverhältnissen zu folge, Personen und Sachen zu Schützen. Der Gast muss den Platz auf eigene Verantwortung und Kosten wieder so richten, wie er ihn erhalten hat.
18. Spielplatz – Das Benutzen des Spielplatzes ist nur gestattet für Kinder über 3 Jahren und bis maximal 12 Jahren. Die Nutzung ist nur in den von der Leitung vorgeschrieben Uhrzeiten zugelassen und die Kinder müssen von volljährigen Personen begleitet werden. Sie haften für die Kinder mit BCV und gegen Dritte.
19. Die Nutzung der Stromversorgungsanlagen – Die Nutzung der Stromversorgungsanlagen auf den Stellplätzen ist ausschließlich für Wohnwagen, Wohnmobile, Caravans und Haushaltsgeräte vorgesehen.Es ist streng verboten, diese Anlagen zum Aufladen von Elektroautos zu verwenden, da dies zu Störungen im Stromnetz und in Ihrem Auto führen kann.
Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot behält sich die Direktion des Camping Village das Recht vor, für jeden einzelnen Verstoß eine Strafe von 300,00 Euro zu verhängen.
PUNKT II: Benutzung von motorbetriebenen Fahrzeugen in der Anlage
20. Autos – Das Benutzen des Autos in der Anlage ist nur gestattet für Aus- und Einladen bei Ankunft bzw. Abreise, Auf- und Abbauen der Zelten und Wohnwagen. Diese Aktivitäten dürfen nicht mehr als insgesamt zwei Stunden in Anspruch nehmen oder müssen schriftlich von Leitung genehmigt werden. Es ist nicht gestattet, innerhalb der Anlage Fahrzeuge, Wohnwagen oder Boote zu waschen.
21. Wohnmobile – Der Einlass von Wohnmobilen ist nur gestattet wenn sie ordnungsgemäß zugelassen und zum Übernachten geeignet sind. Das Personal hat das Recht sich die Papiere ausweisen zu lassen um dies zu kontrollieren.
22. Einschränkungen – Minderjährige haben nur in Begleitung der Eltern Zutritt zu den Spielsalons. Die Benützung der Sporthallen ist Minderjährigen unter 16 Jahren untersagt. Es ist nicht gestattet Fahrräder mit auf den Spielplatz zu nehmen.
23. Verkehr – Der Verkehr innerhalb des Campingplatzes ist unter Einhaltung der Verkehrsvorschriften der italienischen Straßenverkehrsordnung entsprechend den jeweiligen Beschränkungen, Auflagen, Fahrzeugeigenschaften usw. erlaubt. Für den Verkehr innerhalb des Campingplatzes ist eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h vorgeschrieben. Die Mitarbeiter des Campingplatzes sind befugt, dem Minderjährigen das Fahrrad wegzunehmen, wenn er es mit einer Geschwindigkeit fährt, die die im vorstehenden Absatz genannte Grenze überschreitet oder eine Gefahr für andere darstellt; das Fahrrad wird dem Erwachsenen, der für den Minderjährigen verantwortlich ist, zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist die Nutzung von Elektroroller innerhalb der Unterkunftseinrichtung nicht gestattet.
24. Parkplätze – Die Anlage verfügt über Parkplätze in jeder zugewiesenen Zone, es ist verboten, Notausgänge oder Fluchtwege zu blockieren. Bei Nichteinhaltung wird das Fahrzeug abgeschleppt. Bei wiederholtem Fehlverhalten (3 mal), kann die Leitung das Fahrzeug bis zur Abreise einbehalten.
PUNKT III: Regelung bei Notfällen
25. Brandsituation – Auf der gesamten Anlage sind Lautsprecher und Sirenen angebracht die im Fall eines großen Brandes, Alarm auslösen. Falls dies eintritt, sind unsere Gäste gebeten, sich ordentlich und in Ruhe in die ausgeschilderten vorläufigen Meeting Points zu begeben. Hier werden sie dann von unserem Notfall-Personal an die generelle Sammelstelle vor der Anlage gebracht.
26. Andere Notfallsituationen – Bei sanitären Notfällen, schlimmen Naturereignissen, Sachlagen der allgemeinen Sicherheit und bei Notfällen im Meer, können sie unser Personal um Rat bitten oder sich die notwendigen Notrufnummern im Aushang am Eingang der Anlage besorgen.
TITEL IV – Verantwortung
27. Verantwortung der Kunden und oder der Gäste – Die Kunden und/oder deren Gäste Haften persönlich mit BCV für Schäden an Personen oder Sachen die durch Fehlverhalten und in nicht Einhaltung der Regelungen verursacht werden. BVC behält sich das Recht vor, Schadensansprüche an sie zu wenden. Jeder Kunde ist gebeten, Wertgegenstände und persönliche Dinge gut zu verfahren. Die Leitung übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl für Wertgegenstände die der Leitung nicht ausgehändigt wurden. Die Leitung übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung für Schäden an Fahrzeugen oder Wohnmobilen/Wohnwagen für herab fallenden Ästen oder Pinien.
Verantwortung Gesellschaft – BCV Die Leitung lehnt jede Verantwortung für verlorene oder gestohlenen Gegenstände, Schäden an Personen und Dingen ab, die nicht auf Schuldverhalten unseren Personals zurück zuführen sind oder durch Naturereignisse provoziert wurden.
28. Auflösung des Vertrages – Die Nicht-Einhaltung der Art. 11 und 12 des vorliegenden Vertrages, führt zur direkten Auflösung des Vertrages und verpflichtet den Gast die Anlage binnen 6 Stunden ab Mitteilung zu verlassen. Er ist verpflichtet den gesamten vereinbarten Betrag zu leisten auch wenn der Aufenthalt kürzer als vereinbart war, eventuell auf Kautions-Rückgabe zu verzichten und darüber hinaus hat BCV das Recht auf Schadenersatz zu klagen. Verspätet sich ein Gast bei Anreise mehr als 10 Uhr des darauffolgenden Tages ohne Mitteilung an BCV zu leisten, kann BCV den Vertrag unmittelbar kündigen und Schadensersatz fordern.
TITEL V – Endregelungen
29. Änderungen – Jede Änderung im Vertrag der Dienstleistungen muss öffentlich bekannt gemacht werden und muss deswegen im Aushang am Eingang der Anlage ausgehängt werden. Diese Änderungen dürfen nicht gegen die Grundregeln des Vertrages gehen. Änderung für einen Einzelnen Kunden müssen diesem schriftlich mitgeteilt werden und er muss diese Schreiben auf Verlangen vorzeigen. Die Vorzüge die aus dieser Änderung kommen, sind nicht automatisch auf Dritte übertragbar.
30. Streitigkeiten – Das italienische Recht und seine Gesetze, sind Grundlagen für diesen Vertrag und bindend.
31. Übertragbarkeit des Vertrages – Der vorliegende Vertrag mit seinen Rechten und Pflichten die aus ihm erfolgen, kann ohne Einverständnis von Seiten des Kunden – für eine Fusion oder Verkauf auch nur in Teilen die exklusiv BCV betreffen, übertragen werden. BCV akzeptiert von Seiten des Kunden keine Übertragung des Vertrages an Dritte.
32. Abschließende – Klauseln Falls BCV gegenüber einigen Gästen und oder deren Besuchern Vorzüge einräumt die vom vorliegenden Vertrag abweichen, schließt das nicht aus, dass die übrigen Pflichten oder Rechte des gleichen Abschnittes, nicht berücksichtigt werden müssen. Sollte jedoch auch nur ein Klausel vom Gesetz abweichen, gilt die ganze Regelung nicht. Die Annahme dieses Vertrages beinhaltet das Einhalten von allen aufgeführten Klauseln; Pflichte und Rechte beider Vertragspartner. Mit der Annahme dieses Vertrages erlöschen alle vorhergehende schriftliche und auch mündliche Verträge und werden nichtig sowohl zwischen den beiden Vertragspartner und auch gegen Dritte. Jede Änderung an diesem Vertrag muss schriftlich erfolgen, nicht Einhaltung bewirkt Nichtigkeit.
Ihre Tiere sind in unserem Village willkommen, aber um andere Gäste nicht zu stören, bitten wir Sie, die folgenden Regeln einzuhalten:
Tiere sind nur auf den Stellplätzen und in bestimmten Typen von Mobilheimen erlaubt, und zwar in begrenzter Anzahl, maximal 2 Tiere pro Einheit. Für Ausnahmen bezüglich der Anzahl wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung. Tiere werden in den Bereichen Resort, SunLodge und Clever nicht akzeptiert.
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In Bereichen, in denen der Zugang für Tiere erlaubt ist, muss das Tier immer an der Leine geführt werden.
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Das Tier darf niemals frei umherlaufen.
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Das Tier darf nicht allein in Gemeinschaftsbereichen oder in der Unterkunft gelassen werden.
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Der Zugang des Hundes zum Strand ist nur über den dafür vorgesehenen Bereich erlaubt, mit ständig angelegter Leine.
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Der Transit mit dem Tier in anderen Strandbereichen ist nicht gestattet.
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Wer diese Regeln nicht einhält, wird, sofern die Handlung keinen Straftatbestand darstellt, nach den Artikeln 1161, 1164, 1174 und 1231 des Seerechtsgesetzes, dem Gesetzesdekret D.Lgs 171/2005 (Gesetz über Sportboote) und D.Lgs 04/2012 verwaltungsrechtlich verfolgt.
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Der Zugang zu öffentlichen Toiletten und Duschen ist für Tiere nicht gestattet.
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Der Zugang ist nur zu den für den Tierbereich vorgesehenen Einrichtungen erlaubt.
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Das Tier darf nur in dem speziell dafür vorgesehenen Bereich gewaschen werden.
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Es wird empfohlen, andere Gäste nicht durch das Verhalten des eigenen Hundes zu stören.
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Der Eigentümer ist verpflichtet, geeignete Mittel für die hygienische Entsorgung von Tierabfällen mitzuführen.
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Es ist Pflicht, die Hinterlassenschaften des Tieres sofort zu entfernen und in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen (Material wird vom Camping Village kostenlos bereitgestellt).
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In Gemeinschaftsbereichen müssen flüssige Hinterlassenschaften sofort mit Wasser gereinigt werden.
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Gäste mit Hund müssen den auf der Karte markierten Ausgang benutzen, wenn sie das Camping Village mit ihrem Tier verlassen.
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Der Eigentümer bleibt für Schäden oder Verletzungen, die sein Tier Dritten oder Eigentum zufügt, rechtlich verantwortlich.
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Hunde dürfen das Camping Village nur betreten, wenn sie ordnungsgemäß im nationalen Hunde-Register oder im Register ihres Herkunftslandes eingetragen sind.
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Hunde müssen über die regelmäßigen Impfungen gegen die wichtigsten Infektions- und Parasitenkrankheiten verfügen.
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Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, die Gesundheitsdokumente des Tieres zu überprüfen.
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Wenn ein Hund aggressives oder problematisches Verhalten zeigt, wird die Geschäftsführung den Eigentümer auffordern, die Unterkunft oder den Stellplatz zu verlassen und eine alternative Lösung für den Aufenthalt zu finden.
Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, Gäste, die die oben genannten Regeln nicht einhalten, sofort aus dem Village zu entfernen, und insbesondere, Verstöße gegen die Punkte 5 und 6 des Regelwerks den zuständigen Behörden zu melden. Außerdem akzeptiert die Geschäftsführung keine Misshandlungen von Tieren, auch wenn sie von den rechtmäßigen Eigentümern vorgenommen werden. Jegliche Misshandlungen von Hunden werden den zuständigen Behörden gemeldet.
Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Sicherheit und des Wohlbefindens der Gäste sowie der Ordnung und Sauberkeit in den von Baia Holiday betriebenen Einrichtungen.
Jeder Gast ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten, die generell die Aktivitäten an den Stränden und die Nutzung der Ausstattung regeln. Besonders wird auf die nachfolgend aufgeführten Punkte hingewiesen.
1. Alle Personen, die das Camping Village betreten, erklären, bei der Buchung und/oder beim Eintritt eine Kopie dieser Vorschriften erhalten zu haben und diese ohne Ausnahme zu akzeptieren.
2. Der Strandservice steht nur Gästen des Camping Village in den durch entsprechende Schilder gekennzeichneten Bereichen zur Verfügung.
3. Der Strandservice kann bei der Buchung oder direkt im Camping Village erworben werden.
4. Um den Service in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an die Rezeption des Campingplatzes, um den entsprechenden Voucher zu erhalten, der auf Anfrage des zuständigen Personals vorgezeigt werden muss. Der ausgestellte Voucher ist nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar.
5. Der Service umfasst die Mindestmiete eines Sonnenschirms und von zwei Liegen. Jeder Sonnenschirm darf maximal vier Personen aufnehmen; daher wird empfohlen, diese Anzahl nicht zu überschreiten, um unangenehme Überfüllung zu vermeiden.
6. Die Zuweisung des Sonnenschirms erfolgt nach Ermessen der Campingplatzleitung.
7. Der Gast muss den Voucher, der sein Recht auf Nutzung des Strandservices bestätigt, am Strandplatz aufbewahren und bei jeder Aufforderung des zuständigen Personals vorzeigen. Personen ohne Voucher, die die Einrichtungen nutzen, müssen den vollen Preis des Strandplatzes für den gesamten Tag zahlen.
8. Laufende Abonnements werden aus keinem Grund erstattet (Meinungsänderung, schlechtes Wetter, Hochwasser, Sturmfluten, Naturkatastrophen etc.).
9. Für jeden Strandplatz kann gegen Aufpreis eine zusätzliche Liege hinzugebucht werden, solange der Vorrat reicht.
10. Es ist nicht gestattet, Stühle oder Liegen von anderen Strandplätzen zu entnehmen.
11. Stühle und Liegen dürfen den eigenen Strandplatz nicht verlassen, um den Platz der Nachbarn nicht zu beeinträchtigen.
12. Fehlverhalten, unanständiges Verhalten oder jegliches Verhalten, das andere Gäste stört, ist nicht erlaubt. Im Zweifelsfall erfolgt die sofortige Entfernung aus der Einrichtung.
13. Der Gast muss die Ausstattung sorgfältig benutzen und der Leitung unverzüglich eventuelle Fehlfunktionen melden. Nutzer sind verpflichtet, jeglichen Schaden (vorsätzlich oder fahrlässig verursacht) an der Ausstattung des Camping Village zu ersetzen.
14. Das Camping Village haftet aus keinem Grund für Gegenstände oder Materialien des Gastes, die innerhalb oder außerhalb des Geländes beschädigt oder gestohlen werden; daher wird empfohlen, Geld, Wertgegenstände, Kleidung, Spielzeug, Luftmatratzen und andere persönliche Gegenstände niemals unbeaufsichtigt zu lassen – weder tagsüber noch nachts.
15. Es ist verboten, eigene Liegestühle, Liegen, Stühle, Sonnenschirme, kleine Sonnenschirme, Zelte oder sonstige Installationen in den dem Camping Village zugewiesenen Bereichen aufzustellen.
16. Sport- und Spielaktivitäten (Volleyball, Fußball, Boccia usw.) sind nur in den hinter den Sonnenschirmen gelegenen Bereichen gestattet. Jegliche Haftung für Schäden an Personen oder Sachen, die durch sportliche Aktivitäten entstehen, wird abgelehnt.
17. Aus Sicherheitsgründen für die Gäste müssen Löcher, die zum Spielen am Strand gegraben wurden und klein gehalten werden sollen, immer wieder zugeschüttet werden.
18. Es ist verboten, Zigarettenstummel oder andere Abfälle am Strand zu entsorgen.
19. Es ist verboten, im Strandbereich innerhalb von 5 Metern von der Wasserkante Sonnenschirme, Liegestühle, Boote oder andere Gegenstände aufzustellen, die den Durchgang oder das Baden behindern. In Anwesenheit von Strandbetrieben erstreckt sich das Verbot über die fünf Meter hinaus bis zur ersten Reihe der Sonnenschirme.
20. Es ist verboten, Feuer am Strand zu entzünden; Verstöße werden den zuständigen Sicherheitsbehörden gemeldet.
21. Kinder dürfen die Spielgeräte nur unter Aufsicht von Eltern oder verantwortlichen Erwachsenen benutzen. Die Leitung übernimmt keine Haftung für unsachgemäße Nutzung. Nicht auf durch Regen nasse Spielgeräte klettern.
22. Das Camping Village führt außerdem gesetzlich vorgeschrieben Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen gemäß der Gemeindeverordnung für die Nutzung des Küstenbereichs und der Gemeindeverordnung – Regelung der Strandaktivitäten durch.
23. Bedeutung der gehissten Flagge: GRÜN: sicheres und überwachte Baden; GELB: Baden mit Vorsicht, aber überwacht; ROT: gefährliches oder nicht überwachtes Baden.
24. Wenn der Zustand des Meeres als gefährlich eingeschätzt wird oder Gefahrensituationen vorliegen, wird die rote Flagge gehisst. Mit diesem Signal wird vom Baden abgeraten, und das Camping Village übernimmt keine Verantwortung für Personen, die diese Warnung ignorieren.
25. Zum Schutz der Sicherheit der Gäste behält sich die Leitung das Recht vor, den Service bei schlechtem Wetter auszusetzen.
26. Bei starkem Wind müssen Sonnenschirme unbedingt geschlossen bleiben. Jeder Gast muss in diesen Fällen den Anweisungen des Strandpersonals folgen.
27. Es ist verboten, sich auf dem Rettungsboot aufzuhalten, die dafür vorgesehenen Geräte zu berühren oder im Bereich des Rettungsturms zu verweilen.
28. Der Gast muss die Bestimmungen dieser Vorschriften, die Verordnungen der Gemeinde und der Hafenbehörde sowie die Gemeindeverordnung zur Nutzung des Küstenbereichs einhalten. Die Dokumente sind am Eingang der Einrichtung ausgehängt. Die Missachtung der Regeln führt zur Entfernung des Gastes aus der Einrichtung.
1. Der Zugang zu den Schwimmbädern ist gratis. Auch wenn die Direktion, während der Öffnungszeiten der Schwimmbäder, die ständige Beaufsichtigung durch die Bademeister garantiert, lehnt Sie jedoch jegliche Verantwortung für Unfälle, Schäden oder Verlust ab, die durch Unvorsichtigkeit oder Unerfahrenheit entstehen.
2. In den Schwimmbädern herrscht eine Badekappenflicht für alle Badegäste.
3. Vor dem Betreten der Schwimmbäder ist es für die Badegäste verpflichtend, sich zu duschen und in einem vorgesehenen Becken, die Füße zu reinigen.
4. Die Badegäste dürfen keine ansteckende Krankheiten oder Hautkrankheiten, Verletzungen sowie offene und verbundene Wunden oder Warzen haben.
5. Es ist untersagt, Flossen, Taucherbrillen oder für andere Badegäste gefährliche Gegenstände zu benutzen.
6. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schwimmbadgelände verboten.
7. Der Alkoholkonsum ist im Schwimmbadgelände verboten. Betrunkenen Badegästen ist der Zutritt nicht gestattet.
8. Der Zutritt zum Whirlpool-Becken ist unter 16 Jahren nicht gestattet.
9. Tauchen und Unterwasserübungen sind verboten.
10. Luftmatratzen, Schwimmreifen, Bälle oder andere aufblasbare Plastikspielzeuge sind in den Schwimmbecken verboten.
11. Es ist verboten Hunde oder andere Haustiere in den Schwimmbadbereich mitzubringen.
12. Die Nichtschwimmer werden gebeten, in denen für Sie geeigneten Becken zu bleiben. Sollte dies nicht respektiert werden, haftet die Direktion für keinerlei Unfälle.
13. Es ist verboten im Bereich des Schwimmbades zu laufen, vom Beckenrand ins Wasser zu springen oder jemanden hineinzuwerfen.
14. Die Direktion haftet nicht für Unfälle oder Schäden an Personen oder Gegenständen, genauso wenig für Diebstähle, falls diese durch Unvorsichtigkeit der Badenden verursacht werden.
15. Aus hygienisch-gesundheitlichen sowie aus technischen Gründen können die Schwimmbecken jeder Zeit so lange geschlossen werden, bis die Sicherheit der Gäste wieder gewährleistet ist.
16. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Bevollmächtigten das Schwimmbad betreten.
17. Alle Nichtschwimmer müssen Schwimmhilfen wie Schwimmflügel oder Schwimmwesten tragen und dürfen nicht unbeaufsichtigt schwimmen.
18. Babys und Kleinkinder müssen spezielle Schwimmwindeln oder Inkontinenz-Slips tragen.
19. Es wird empfohlen, nach einer Mahlzeit mindestens 2 Stunden zu warten bevor man baden geht.
20. Das diensthabende Personal ist jederzeit ermächtigt, zwecks Einhaltung dieser Schwimmbadordnung einzugreifen und Zuwiderhandelnde gegebenenfalls aus dem Schwimmbad zu verweisen.
Siehe Partner und Auszeichnungen